Internationales Familienrecht in Berlin: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt
Ich berate und vertrete Sie bei allen familienrechtlichen Fragen mit internationalem Bezug.
Familiengründung für Regenbogenfamilien: Stiefkindadoption, Samenspende, Leihmutterschaft im Ausland
Ich unterstütze Sie rechtlich von der ersten Beratung bis zur Absicherung der Elternschaft:
Sorgerecht, Unterhalt, Namensrecht: Rechtliche Absicherung für Regenbogenfamilien
Familien unterstütze ich beispielsweise bei folgenden Fragen:
Internationale Regenbogenfamilien: Leihmutterschaft im Ausland, Anerkennung in Deutschland
Viele gleichgeschlechtliche Paare weichen für die Familiengründung ins Ausland aus. Ich berate Sie zu den rechtlichen Aspekten in grenzüberschreitenden Fällen:
Berlin als Zentrum für LGBTQ+ Familien
Berlin gilt international als besonders attraktive Stadt für queere Menschen und Regenbogenfamilien. Ein großer Anteil der in Berlin lebenden LGBTQ+ Community ist aus dem Ausland zugewandert und macht diese Stadt so lebenswert. Diese internationale Perspektive prägt auch meine Arbeit: Ich verstehe die besonderen Herausforderungen, wenn Familiengründung, Aufenthaltsrecht und internationale Bezüge zusammenkommen.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
In besonders dringenden Fällen bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Nachricht.
Nach einer Samenspende ist die nicht-gebärende Mutter in Deutschland rechtlich zunächst nicht automatisch Elternteil des Kindes. Die rechtliche Absicherung erfolgt in der Regel über die Stiefkindadoption. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren - von der Vorbereitung bis zur Eintragung im Geburtenregister.
Ein Samenspender kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet werden - insbesondere bei einer privaten Samenspende. Über eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen allen Beteiligten lässt sich das Risiko in vielen Fällen minimieren. Ich berate Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und formuliere entsprechende Vereinbarungen.
Das hängt von der Art der Samenspende ab - anonym über eine Samenbank oder privat. Bei privater Samenspende kann der Spender unter Umständen die rechtliche Vaterschaft erlangen oder anfechten. Ich kläre mit Ihnen die rechtliche Ausgangslage und berate Sie zu den möglichen Konsequenzen.
Seit der Reform des Abstammungsrechts gibt es in Deutschland neue Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare. Die genauen Voraussetzungen hängen von den Umständen der Geburt und dem Familienstand der Eltern ab. Ich informiere Sie über den aktuellen Rechtsstand und begleite Sie beim Verfahren.
Die Stiefkindadoption ermöglicht es dem nicht-leiblichen Elternteil, rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Das Verfahren läuft über das Familiengericht und erfordert u.a. eine Eignungsprüfung durch das Jugendamt. Ich bereite Sie auf das Verfahren vor, begleite Sie bei allen Schritten und verrete Sie vor Gericht.
Bei der Stiefkindadoption adoptiert ein Elternteil das leibliche Kind des Partners. Bei der Sukzessivadoption kann ein Partner ein bereits von dem anderen adopiertes Kind ebenfalls adoptieren. Beide Verfahren sind für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland möglich. Ich berate Sie, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist.
Ja, gemeinsame Adoption ist in Deutschland für verheiratete gleichgeschlechtliche Paare möglich. Die Anforderungen entsprechen denen für verschiedengeschlechtliche Paare. Ich berate Sie zum Verfahren und begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Nein, Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Viele Paare weichen daher ins Ausland aus - etwa in die USA, nach Kanada, Georgien oder die Ukraine. Die anschließende Anerkennung der Elternschaft in Deutschland ist rechtlich komplex und erfordert eine sorgfältige Planung.
Da Leihmutterschaft im Ausland zu einer ausländischen Behörden- oder Gerichtsentscheidung führt, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Das Verfahren hängt vom jeweiligen Land und der rechtlichen Grundlage der Entscheidung ab. Ich berate Sie rechtzeitig - idealerweise bevor Sie ins Ausland reisen - und begleite die Anerkennung in Deutschland.
In den USA ist Leihmutterschaft in vielen Bundesstaaten legal und gut reguliert. Dennoch stellen sich bei der Rückkehr nach Deutschland viele rechtliche Fragen - zu Staatsbürgerschaft, Reisedokumenten und Anerkennung der Elternschaft. Der Rechtschutz sollte gut vor dem Auslandsaufenthalt geplant werden. Ich berate Sie umfassend zu allen Aspekten.
Co-Parenting bezeichnet eine Familienform, in der Kinder von mehr als zwei Personen gemeinsam aufgezogen werden, die nicht als Paar zusammenleben. Rechtlich ist diese Konstellation in Deutschland noch nicht vollständig geregelt. Ich berate Sie zu den Möglichkeiten einer vertraglichen Absicherung und den Grenzen des geltenden Rechts.
Das hängt davon ab, ob das Co-Elternteil rechtlich als Elternteil anerkannt ist oder nicht. Ohne rechtliche Elternschaft bestehen keine gesetzlichen Unterhalts- oder Erbrechte. Ich kläre mit Ihnen, wie Sie alle Beteiligten rechtlich absichern können.
Wenn Sie als internationales Paar in Berlin leben und Ihren Kinderwunsch im Ausland verwirklichen möchten, stellen sich neben den familienrechtlichen auch aufenthaltsrechtliche Fragen. Ich verstehe diese besonderen Herausforderungen und berate Sie zu beiden Aspekten.
Die Regelungen zum Sorgerecht gelten grundsätzlich für alle Eltern gleich - unabhängig von der sexuellen Orientierung. Entscheidend ist, wer rechtlich als Elternteil gilt. Ist ein Partner nicht rechtlicher Elternteil, hat er im Trennungsfall unter Umständen keine gesetzlichen Rechte. Ich berate Sie rechtzeitig - auch vor der Familiengründung - zu einer rechtssicheren Absicherung.
Wenn das Co-Elternteil rechtlich als Elternteil anerkannt ist, bestehen grundsätzlich auch Unterhaltspflichten. Fehlt die rechtliche Elternschaft, gibt es in der Regel keine gesetzliche Unterhaltspflicht - es sei denn, es wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Ich kläre Ihre Rechte und Pflichten und helfe Ihnen, eine faire Lösung zu finden.
Die Anfechtung der Vaterschaft durch einen Samenspender ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann erhebliche Konsequenzen für die Familienstruktur haben. Ich berate Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten - sowohl als betroffene Elternteile als auch als Samenspender.