Kündigung, Abfindung & Aufhebungsvertrag
Ich berate zu allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:
Es ist entscheidend, dass eine Änderung Ihres Beschäftigungsverhältnisses Ihren Aufenthaltsstatus nicht beeinträchtigt. Ich berate Sie hierzu umfassend.
Diskriminierung am Arbeitsplatz in Deutschland: Ihre Rechte
Wenn Sie am Arbeitsplatz diskriminiert wurden, haben Sie Rechte nach deutschem Recht. Ich berate betroffene Arbeitnehmer:innen, z.B. bei Diskriminierung aufgrund von:
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und setze Entschädigungsansprüche durch.
Meine strategische Vorgehensweise
Gemeinsam definieren wir das für Sie bestmögliche Ergebnis - sei es eine Abfindung, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder ein gutes Arbeitszeugnis. Ich prüfe zunächst Ihre rechtliche Position und ermittle den wirtschaftlichen Wert, den Sie für den Arbeitgeber haben. Auf dieser Grundlage entwickle ich die passende Strategie für das weitere Vorgehen.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie wir zusammenarbeiten können:
Für Arbeitgeber: Rechtssichere Beschäftigung internationaler Talente
Ich berate Unternehmen zu:
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
In besonders dringenden Fällen bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Nachricht.
Um bei der Vertragsverhandlung gute Konditionen zu erhalten, ist es vorteilhaft, mit den Grundprinzipien des deutschen Arbeitsrechts vertraut zu sein. Es gibt für einige Fragestellungen konkrete rechtliche Vorgaben. Darüber hinaus gibt es weit verbreitete Standards. Vor Vertragsunterzeichnung sollten Sie Ihre Rechte kennen. Lassen Sie Ihren Vertrag vor der Unterschrift prüfen. Ich berate Sie dazu gerne.
In bestimmten Fällen ist das möglich - etwa, wenn sich Ihre Situation verändert hat, Sie eine bessere Marktposition haben oder Ihr Arbeitgeber ein Interesse an Ihrer Weiterbeschäftigung hat. Auch einzelne Klauseln lassen sich unter Umständen nachträglich anfechten oder neu verhandeln. Ich prüfe Ihre Situation und berate Sie zur richtigen Vorgehensweise.
Nicht zwingend. Welches Recht auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab - etwa vom gewählten Recht im Vertrag, Ihrem Arbeitsort und der Sitz des Arbeitgebers. Auch wenn deutsches Recht gilt, können englischsprachige Klauseln zu Auslegungsproblemen führen. Ich kläre das für Sie und erkläre Ihnen Ihre Rechte und Pflichten.
Rückzahlungsklauseln verpflichten Arbeitnehmer, bestimmte Leistungen des Arbeitgebers - etwa Ausbildungskosten oder Umzugskostenzuschüsse - zurückzuzahlen, wenn sie das Unternehmen frühzeitig verlassen. Solche Klauseln sind in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Ich prüfe, ob die Klausel in Ihrem Vertrag einer rechtlichen Überprüfung standhält.
Unter bestimmten Voraussetzungen genießen Sie in Deutschland den Kündigungsschutz. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt von mehreren Faktoren ab - unter anderem von der Betriebsgröße, Ihrer Betriebszugehörigkeit (Dauer) und etwaigen Kündigungsgründen. Wichtig: Die Frist zur Klage vor dem Arbeitsgericht ist sehr kurz bemessen. Wenden Sie sich so früh wie möglich an mich.
Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich. Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn im Betrieb dauerhaft weniger Arbeitsplätze benötigt werden (zum Beispiel durch Umstrukturierung). Ich erkläre Ihnen die Unterschiede in Ihrer konkreten Situation und berate Sie zur besten Vorgehensweise.
Freistellung bedeutet, dass Sie nicht mehr arbeiten müssen, das Arbeitsverhältnis aber noch fortbesteht. Für Expats kann dies aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Aufenthaltstitel an die Beschäftigung gebunden ist. Ich berate Sie sowohl zum arbeitsrechtlichen als auch zum aufenthaltsrechtlichen Aspekt Ihrer Situation.
Noch bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, gibt es oft Möglichkeiten, das Ergebnis aktiv zu beeinflussen - etwa durch Verhandlung einer Abfindung oder eines Aufhebungsvertrags zu günstigen Konditionen. Handeln Sie nicht voreilig und unterzeichnen Sie nichts, ohne es zuvor juristisch geprüft zu haben. Ich berate Sie diskret und strategisch - gerne auch im Hintergrund, sodass Ihr Arbeitgeber nicht erfährt, dass Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.
Einen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nur in bestimmten Fällen - etwa bei betriebsbedingter Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen von Verhandlungen oder gerichtlichen Einigungen erzielt. Wie hoch eine realistische Abfindung in Ihrer Situation ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ich ermittle Ihre Verhandlungsposition und setze eine faire Abfindung für Sie durch.
Auf keinen Fall unterschreiben, ohne den Vertrag geprüft zu haben. Aufhebungsverträge enthalten häufig Klauseln, die Ihnen schaden - etwa zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, zu Wettbewerbsverboten oder zum Verzicht auf Ansprüchen. Ich prüfe den Vertrag und verhandle auf Wunsch bessere Bedingungen für Sie. Ihr Arbeitgeber muss dabei nicht erfahren, dass Sie anwaltlichen Rat an Ihrer Seite haben.
Das ist eine der wichtigsten Fragen für Expats in dieser Situation. Abhängig von Ihrem Aufenthaltstitel haben Sie nach Verlust des Arbeitsplatzes unter Umständen nur eine begrenzte Zeit, um eine neue Beschäftigung zu finden oder Ihren Status zu ändern. Ich berate Sie sowohl zum arbeitsrechtlichen als auch zum aufenthaltsrechtlichen Aspekt - damit Sie keine wichtige Frist verpassen.
Ob ein Anspruch auf Bonuszahlungen besteht, hängt von der konkreten Vereinbarung und den Umständen ab. Manche Bonusklauseln sind rechtlich unwirksam, andere hingegen bindend. Ich prüfe Ihre Vereinbarung und setze Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durch - auch gerichtlich, wenn nötig.
Das hängt entscheidend von den Bedingungen Ihres Beteiligungsprogramms ab - insbesondere von Vesting-Klauseln, Good-Leaver- und Bad-Leaver-Regelungen sowie der Frage, ob eine Kündigung als good leave oder bad leave gilt. Diese Programme sind rechtlich komplex und erfordern eine intensive Befassung. Ich berate Sie vor und nach einer Kündigung zu Ihren Ansprüchen.
Bei Unternehmensübernahmen und Fusionen stellen sich viele Fragen: Geht das Arbeitsverhältnis automatisch über? Werden Beteiligungsprogramme weitergeführt, abgelöst oder gestrichen? Diese Situationen bieten oft auch Verhandlungsspielraum. Ich berate Sie rechtzeitig, bevor Fakten geschaffen werden.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam - teilweise muss der Arbeitgeber auch eine sogenannte Karenzentschädigung zahlen. Fehlt diese oder ist das Verbot zu weitreichend, kann es unwirksam sein. Ich prüfe Ihre Klausel und berate Sie, welche Optionen Sie beim Jobwechsel haben.
Neben einem möglichen Wettbewerbsverbot spielen auch Kündigungsfristen, Freistellungsregelungen und die Frage eine Rolle, wie Geschäftsgeheimnisse geschützt werden. Fehler in dieser Phase können teuer werden - für Sie und Ihren neuen Arbeitgeber. Ich berate Sie vor dem Wechsel zu allen relevanten Risiken.
Lange Kündigungsfristen lassen sich in manchen Fällen verkürzen - etwa durch Freistellung. Ich berate Sie zur richtigen Strategie, damit der Wechsel reibungslos gelingt.
Diskriminierung im Arbeitskontext ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Betroffene können Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz haben - dies jedoch nur, wenn sie ihren Anspruch rechtzeitig geltend machen. Ich berate Sie zu Ihren Rechten und setze Ihre Ansprüche durch.
Wahrscheinlich nicht. Unterschiedliche Behandlung aufgrund der Nationalität, ethnischen Herkunft oder Religion kann gegen das AGG verstoßen. Ob im Einzelfall eine unzulässige Benachteiligung vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab. Ich prüfe Ihre Situation und berate Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz können verschiedene rechtliche Ansprüche begründen - etwa auf Schadensersatz, Entschädigung oder Vertragsauflösung. Ich berate Sie diskret zu Ihrer Situation und erarbeite mit Ihnen eine Strategie.
Bei Massenentlassungen in internationalen Unternehmen gelten in Deutschland besondere Regeln - etwa zur Sozialauswahl und zur Beteiligung des Betriebsrats. Als Expat haben Sie im Wesentlichen dieselben Rechte wie deutsche Arbeitnehmer, aber möglicherweise besondere aufenthaltsrechtliche Risiken. Ich berate Sie zu beidem und verhandle eine faire Lösung für Sie.
Das hängt davon ab, wo Sie tatsächlich gearbeitet haben und welches Recht auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist. In vielen Fällen sind deutsche Gerichte zuständig und deutsches Recht anwendbar, auch wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt. Ich prüfe die Zuständigkeit und Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Eine Versetzung ins Ausland ist arbeitsrechtlich eine besondere Situation. Ob Sie verpflichtet sind, dem zuzustimmen, hängt vom Inhalt Ihres Arbeitsvertrags und den Umständen ab. Ich berate Sie vor jeder Entscheidung.